Pressemitteilung:
Fünfter deutsch-französischer Parlamentspreis
Der Deutsche Bundestag und die Assemblée nationale verleihen alle zwei Jahre für wissenschaftliche Arbeiten, die zu einer besseren gegenseitigen Kenntnis der beiden Länder beitragen, den deutschfranzösischen Parlamentspreis. Der Bundestagsabgeordnete aus Oberhausen / Dinslaken Michael Groschek ermundert alle interessierten Autorinnen und Autoren, sich an dem mit 10.000 Eurodotierten Wettbewerb zu beteiligen.
Bewerben können sich deutsche und französische Staatsbürger, die ein juristisches, wirtschafts-, sozial-, politik- oder anderes geisteswissenschaftliches Werk verfasst haben, das seit August 2008 als selbständige Veröffentlichung erschienen ist. Gemeinschaftswerke
von bis zu drei Verfassern können berücksichtigt werden, wenn sich alle Autoren gemeinsam bewerben und einen wesentlichen und nachvollziehbaren Beitrag zum Gesamtwerk geleistet haben.
Die Arbeit muss in deutscher oder französischer Sprache abgefasst sein. Pro Bewerber wird nur jeweils eine Arbeit in das Verfahren
aufgenommen. Es werden sowohl Eigenbewerbungen als auch Nominierungen durch Dritte akzeptiert. Der Bewerbung sind beizufügen: Drei Exemplare des Werkes, ein Bewerbungsschreiben von
höchstens einer Seite, ein Lebenslauf von höchstens zwei Seiten sowie eine Zusammenfassung des eingereichten Werkes von höchstens drei
Seiten.
Deutsche Bewerber richten Ihre Bewerbung bis zum 15. November 2010 an:
DEUTSCHER BUNDESTAG
Wissenschaftliche Dienste
Fachbereich WD 1
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel. 030-227-38630
Fax: 030-227-36464
Mail: deutsch-franzoesischer-preis@bundestag.de




