Unterausschuss "Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung"
"Arms Trade Treaty"
Seit Jahren verhandelt die Weltgemeinschaft bei den Vereinten Nationen über den Handelsvertrag für konventionelle Waffen. Dieser Prozess soll im Juli 2012 als Arms Trade Treaty (ATT) zum Abschluss kommen. Mitte Februar 2012 findet das letzte Vorbereitungstreffen (PrepCom) statt. Zuletzt wurde versucht, einen solchen Vertrag mit dem Völkerbund in den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts umzusetzen. Damals ist dieser Versuch kläglich gescheitert.Die SPD hat in ihrem Hamburger Parteiprogramm 2007 bereits auf die verstärkten Anstrengungen bei der Begrenzung und Kontrolle konventioneller Rüstungsgüter hingewiesen. Die Forderung nach dem Verbot der Produktion und des Exportes von Landminen und Streubomben ist mit der gleichnamigen Konvention 2008 weitgehend umgesetzt worden. Die Streubombenkonvention sollte bei den Vereinten Nationen zum Ende letzten Jahres jedoch ausgehebelt werden.
Die Bundesregierung hat an dieser Stelle mit der guten Tradition konsequenter Rüstungskontroll- und Abrüstungspolitik gebrochen. Deutlich wurde dies auch bei der Haltung zur völkerrechtlichen Aufweichung des Verbots und der Ächtung von Streumunition und Landminen, wie sie die Großmächte als Hauptproduzenten fordern.
Auf dem letzen Parteitag der SPD im Dezember 2011 wurde mit dem Verweis auf den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion (Drs. 17/5054) „Mit Transparenz und parlamentarischer Beteiligung gegen die Ausweitung von Rüstungsexporten“ auf einige Schwachstellen der Rüstungsexportkontrolle hingewiesen. Ein zentraler Punkt aus unserer Sicht ist die Kontrolle der Exporte durch das Parlament, was in der Regel mit der öffentlichen Unterrichtung gleich zu setzen ist. Bisher wird das Parlament durch einen Rüstungsexportbericht zum Ende des darauffolgenden Berichtjahres unterrichtet. Die Bundesregierung entscheidet Exportanfragen im geheim tagenden Bundesicherheitsrat. Das Parlament und die Öffentlichkeit wird von einem Waffengeschäft erst im Nachhinein mir großem zeitlichen Abstand unterrichtet. So wird Transparenz verhindert.
Liberaler Ungeist
Mit dem Koalitionsvertrag haben FDP/ CDU sich darauf verständigt, die konsequent restriktive Exportpolitik zu „liberalisieren“. In diesem Geist wird Rüstungsexportpraxis verändert und die internationale Rüstungskontrollpolitik beeinflusst.
Bei den Verhandlungen zum ATT spricht die Bundesregierung davon, dass Deutschland über weltweit anerkannte Rüstungsexportkontrollregime verfügt und der ATT keine neue Bürokratie für die Wirtschaft aufbauen darf.
Hier unterscheiden sich Anspruch und Wirklichkeit. Der drohende Export von 200 Leopardpanzern in bürgerkriegstauglicher Version nach Saudi Arabien und das Auftauchen des deutschen Militärgewehrs G36 an Orten und in Konflikten, die nach unseren Exportrichtlinien ausgeschlossen sein sollten, zeigen dies beispielhaft. Nicht umsonst verortet das Stockholmer Friedensinstitut SIPRI Deutschland auf Platz 3 der weltweiten Rüstungsexportnationen. Vor allen anderen europäischen Staaten.
Rüstungsexporte werden derzeit bereits durch das Außenwirtschaftsgesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz, die Rüstungsexportrichtlinien, dem gemeinsamen Standpunkt der EU kontrolliert. Dann gibt es noch für 40 Staaten das „Wassenaar Arrangement“(nur politisch verbindlich).
Warum dann ein weiterer Vertrag?
Schwere Waffen - wie z. B. Panzer - sind bereits in den verschiedenen Verträgen durch die 7 Kategorien des VN-Waffenregisters geregelt. Kleine und leichte Waffen, durch die nach UNO Einschätzungen jährlich 500 000 Todesopfer zu beklagen sind, sollen in dem weltweit gültigen ATT aufgenommen werden. Strittig ist wie weit die Kontrolle gehen soll und ob z. B. neben Gummigeschossen auch die Munition aufgenommen werden soll.
Drei Aspekte bleiben aber aus Sicht der NGO‘s Amnesty International und Oxfam kritisch:
(1) Kern des ATT sind die Kriterien, die das Verbot von Transfers festlegt, die Entscheidungen des Bundessicherheitsrates oder sonstigem internationalem Recht entgegenstehen sowie die sogenannte „Goldene Regel“. Diese besagt, dass bei einem substantiellen Risiko, dass die transferierten Rüstungsgüter (Waffen, Munition etc.) für Verletzungen von Menschenrechten oder des humanitären Völkerrechts eingesetzt werden, der Transfer nicht genehmigt werden darf. Dies ist aus Sicht des Menschenrechtsschutzes das Herzstück des Vertrags.
(2) Der zweite zentrale Aspekt ist die Reichweite des Vertrages. Nur wenn er möglichst umfassend Waffentypen (inklusive sogenanntem „less lethal equipment“ wie Pfefferspray oder Gummigeschosse wie sie oft zur Niederschlagung von Demonstrationen eingesetzt werden), Munition und Transferarten (Neuverkäufe ebenso wie Verkäufe aus Altbeständen und Geschenke für Rüstungsgüter) umfasst, schützt der Vertrag wirksam die Goldene Regel.
(3) Als dritter Aspekt ist ein umfassendes Kontrollsystem wichtig, um die Umsetzung des Vertrags sicherzustellen. Dazu gehören öffentliche Berichtspflichten, vorhergehende Autorisierung für jeden Transfer und eine effektive Endverbleibskontrolle, d. h. gelieferte Rüstungsgüter nicht ohne Genehmigung des ursprünglichen Lieferanten weiterzukaufen.
Während die deutsche Regierung bisher diese Aspekte größtenteils unterstützt, gibt es von Seiten einflussreicher Staaten wie den USA, China, Russland, Indien oder Pakistan Widerstand. Da auch Frankreich und UK - als langjährige Unterstützer des ATT - durch ihre Rolle als P5-Staaten und ihr Interesse an einer gemeinsamen Lösung mit den USA, Russland und China auf eine Position hinter den Kernforderungen zurückfallen könnten, ist eine starke EU-Position wichtig.
Noch entscheidender ist die Frage des Abstimmungsverfahren bei den zukünftig zu treffenden Entscheidungen. Entweder die Mehrheitsentscheidung (voraussichtlich 2/3-Mehrheit) oder im Konsens, der einen wirksamen ATT konterkarieren würde.
Diese Entscheidung wird bereits bei der letzten PrepCom im Februar 2012 getroffen und eine konsequente Haltung der deutschen Delegation bleibt abzuwarten. Insbesondere die USA drängen als größter Kleinwaffenhändler darauf diesbezügliche Kriterien aufzuweichen oder sonst bei einer Konsensentscheidung ein Veto bei den entsprechenden Kriterien einzulegen.
Die Bundesregierung darf dem Geist der Liberalisierung kein restriktives Abkommen zum Waffenhandel opfern. Sollten deutsche Standards vertraglich unterlaufen werden, müssen sie national weiter gelten.
Konsequenz bei Rüstungskontroll- und Abrüstungspolitik bleibt auch Maßstab der Glaubwürdigkeit unserer Entspannungspolitik. Hier ist Deutschlands Vorreiterrolle als europäische Friedensmacht.
