Satzung
§9 (5) Satzung des SPD-Landesverbandes NRW
"Der/ die Generalsekretär/in organisiert im Einvernehmen mit dem Präsidium und auf der Grundlage der Beschlüsse von Landesparteitag und Landesvorstand die politische Leitung des Landesverbandes und seine Öffentlichkeitsarbeit, er/ sie koordiniert die Zusammenarbeit der Partei mit der Landtagsfraktion und der Landesregierung und leitet die Wahlkämpfe."